Vereinswechsel für Schiedsrichter
Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines dem WFV angeschlossenen Vereins sein; auf jeden Fall muss er Mitglied des Vereins sein, für welchen er für das jeweilige Spieljahr gewertet werden soll.
Will ein SR den Verein wechseln muss er folgende Punkte beachten:
- beim bisherigen Verein per Einschreiben vor dem 30. Juni eines Spieljahres abmelden
- Anmeldung bei einem neuen Verein (Mitglied des WFV) Durchschrift der Abmeldung und Anmeldung an den Gruppenobmann
- Vorlage einer Bestätigung seines bisherigen Vereins, dass er sich abgemeldet hat
- Ein Schiedsrichter kann für das jeweilige Spieljahr nur für den Verein gewertet werden, für den er am 1. Juli gemeldet war.