SchiedsRichterGruppe Sigmaringen
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Wieviele SR braucht mein Verein?

Jeder Verein hat für jede von ihn  zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschat (einschließlich Reserven, Frauen, Senioren (nur im Spielbetrieb), 7er- und 11er-Mannschaften der Jugend) vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen. Ausgenommen hiervon sind D-, E-, und F-Junioren, sowie Juniorinnen Mannschaften. Bei Vereine der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereine der Frauen-Bundesliga und Regionalliga, sowie der A- und B-Junioren Regionalliga, A-Junioren Oberliga und der A-Junioren-Verbandsstaffel erhöht sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weiter zwei je Mannschaft dieser Spielklasse.
Bei Spielgemeinschaften muss der federführende Verein den SR stellen


 

Berechnung für Schiedsrichter-Bußgeld bleibt bestehen

 

Es ist kein Geheimnis: Auch in Württemberg führt der Mangel an Unparteiischen zu einer großen Herausforderung, will man alle Spielklassen mit Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern besetzen. Vor diesem Hintergrund gilt der Grundsatz: Vereine, die sich Schiedsrichterwesen durch eine gute Arbeit auszeichnen, werden belohnt. Umgekehrt müssen Vereine, die von der Arbeit anderer profitieren wollen, zusätzliche Aufwendungen tragen.

Die Festsetzung der Faktoren zur Berechnung der Geldbuße für die „Nichtgestellung von Schiedsrichtern“ ergeben sichgemäß § 64 (V) RVO.

So werden Geldbußen für die Nichtgestellung von SR berechnet

Die Regelung gilt für alle wfv-Vereine ohne Ausnahme. Allerdings muss nicht für jede Mannschaft auch ein Schiedsrichter (SR) gestellt werden. Unterhalb der C-Junioren sowie für alle Juniorinnen-Mannschaften muss kein SR gemeldet werden. Für jeden im Herren-, Senioren- oder Freizeitliga-Bereich zu stellenden Schiedsrichter werden 100 Euro fällig, im Frauen- und Jugendbereich 50 Euro.

 

Faktor 1 (Fehl-Schiedsrichter/Zahl der Schiedsrichter)

 

Kein anrechenbarer SR                                                        4

Nur ein anrechenbarer SR                                                    2

Mehr als ein anrechenbarer SR                                            0,5

 

Faktor 2 (Spielklasse der 1. Herren-Mannschaft)

 

1./2. Bundesliga, 3.Liga, Regionalliga                                   4

Oberliga, Verbandsliga, Landesliga                                       2

Bezirksliga bis Kreisliga C                                                    1

Ohne Herrenmannschaft                                                      1

 

 Berechnung eines Bußgeldes

Am Beispiel des FC Großhausen berechnen wir ein Bußgeld: Der Verein hat eine aktive Mannschaften und drei Jugendmannschaften im Spielbetrieb, spielt mit seiner 1. Herrenmannschaft in der Kreisliga A und kann lediglich einen SR melden:

 Anzahl der zu stellenden SR                                                 4

Anzahl der gemeldeten SR                                                   1

= Differenz 3, ergibt ein Bußgeld von 150 Euro multipliziert mit 2 (siehe Faktor SR)

= 300 Euro multipliziert mit 1 (siehe Faktor Spielklasse)

= Ergebnis 300 Euro 

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aktualisiert am 21.02.2024              

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